Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse Kosten für den Treppenlift übernimmt?
Damit Sie von der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss beantragen können, benötigen Sie einen Pflegegrad. Sind Sie bereits entsprechend eingestuft, steht dem Vorgang namens „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nichts im Wege. Wenn nicht, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Leistungen durch die Pflegekasse stellen.
Wurden Sie über den Medizinischen Dienst (früher Medizinischer Dienst der Krankenkassen, MDK) in einen Pflegegrad eingestuft, gelten Sie offiziell als pflegebedürftig. Die verschiedenen Einstufungen und die damit verbundene Unterstützung für die Pflege variieren zwar deutlich, immerhin gibt es fünf Pflegegrade. Für den finanziellen Zuschuss, den Sie von der Pflegekasse für Ihren neuen Treppenlift erhalten können, spielt der konkrete Pflegegrad aber keine Rolle. Wichtig ist nur, dass Sie vom Medizinischen Dienst eingestuft wurden.
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Zu einem Pflegegrad kommen Sie, wenn die zuständigen Stellen bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit feststellen. Der Vorgang besteht aus drei Schritten:
- Beantragung
- Begutachtung
- Einstufung
Sind Sie mit der Einstufung nicht zufrieden, etwa weil sie Ihnen zu niedrig erscheint, können Sie – sozusagen als vierten Schritt – dagegen Einspruch einlegen. Wird der Einspruch abgelehnt, steht Ihnen der Gerichtsweg offen. Wichtig: Die erste Eingabe in dieser Sache beim zuständigen Sozialgericht ist für Sie nicht mit Kosten verbunden.
Die Beantragung der Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse
Wenn Sie aufgrund eingeschränkter Mobilität einen Treppenlift installieren lassen wollen und der Überzeugung sind, dass Ihre Einschränkungen umfassend genug sind, damit Sie als pflegebedürftig gelten, dann stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse. Die Beantragung geschieht formlos, aber am besten schriftlich, damit Sie einen handfesten Nachweis über die Antragstellung und deren Zeitpunkt haben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Antrag auf Pflegeleistungen vor dem Einbau Ihres Liftsystems geschieht.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder medicproof
Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse sendet Ihnen als Antwort auf Ihr Schreiben Formulare zu, die Sie ausgefüllt zurücksenden. Danach beauftragt sie auf Grundlage Ihrer Antragstellung eine medizinische Begutachtung Ihres Allgemeinzustands und Ihrer Pflegebedürftigkeit. Diese erfolgt bei gesetzlich Versicherten über den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten über die Agentur medicproof.
Für die Begutachtung ein wichtiger Tipp: Sprechen Sie offen über Ihre Einschränkungen, aber übertreiben Sie nicht. Die Angestellten des Medizinischen Dienstes und die beauftragten Gutachter von medicproof sind professionell geschult und können eine vorliegende Pflegebedürftigkeit gut einschätzen. Versuchen Sie aber auch nicht, fitter zu wirken, als Sie sind, denn immerhin geht es um Ihre finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse.
Die Einstufung durch die Pflegekasse
Im Schnitt dauert es fünf Wochen, bis Sie erfahren, ob Sie über die Gutachter einen anerkannten Pflegegrad erhalten haben und wie Sie eingestuft wurden. Welcher Grad Ihnen zuerkannt wird, ist für die Bezuschussung eines Liftsystems für Ihre Wohnung ohne Belang. Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf denselben Umfang wie mit einer höheren Einstufung.
Wie beantrage ich eine Kostenübernahme für einen Treppenlift durch die Pflegekasse?
Liegt ein Pflegegrad vor, erfolgt der Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Für diesen Antrag erhalten Sie das zugehörige Formular von Ihrer Krankenkasse, entweder postalisch oder direkt über deren Internetauftritt. Alternativ können Sie den Zuschuss formlos beantragen. Hier ist es aber wichtig, dass Sie im Betreff die Bezeichnung des Antrags vollständig angeben.
Inhaltlich sollten Sie bei der Antragstellung Folgendes beachten:
- Schildern Sie in diesem Antrag Details zu IhremGesundheitszustandund Ihrer aktuellenWohnsituation.
- Wenn möglich, illustrieren Sie das Dargestellte mitAufnahmender relevanten Orte in Ihrer Wohnung.
- Beschreiben Sie, inwiefern ein TreppenliftIhre Situation verbessernwürde.
- Fügen Sie im Idealfall einenKostenvoranschlagbei, den Sie vorher eingeholt haben.
Zwar ist die Förderung laut § 40 (4) SGB XI rechtlich als Kann-Bestimmung formuliert. Lehnt die Pflegekasse die Bezuschussung ab, können Sie dagegen aber dennoch Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor das Sozialgericht ziehen. Weisen Sie nach, dass ein Treppenlift Ihre Selbstständigkeit zu Hause deutlich erhöht, kann es durchaus sei, dass das Gericht die Kasse anweist, einer Förderung zuzustimmen.
Übrigens: Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Pflegezuschuss zur Erhöhung Ihrer Selbstständigkeit in der Wohnung. Sollten sich später weitere Einschränkungen ergeben, die zusätzliche Umbaumaßnahmen nötig machen – etwa ein barrierefreies Bad –, dann können Sie erneut einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Ihre Lift-Experten begleiten Sie durch die Antragstellung für Ihren Treppenlift
Das alles klingt Ihnen zu kompliziert? Dann kontaktieren Sie gerne Ihre Lift-Experten. Wir übernehmen für Sie die Antragstellung für den Zuschuss der Pflegekasse und beraten Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten für Ihren Treppenlift. Erscheint Ihnen die finanzielle Belastung danach immer noch zu hoch, müssen Sie dennoch nicht auf mehr Mobilität und Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden verzichten: Unsere Fachleute erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen attraktiven Finanzierungsplan mit Ratenzahlung.