För­de­run­gen und Zu­schüs­se für Trep­pen­lif­te

Ar­ten der Be­zu­schus­sung:

Wenn Sie vor der Ent­schei­dung ste­hen, ein Lift­sys­tem bzw. ei­nen Trep­pen­lift an­zu­schaf­fen, stellt sich meist die Fi­nan­zie­rungs­fra­ge. Denn je nach Her­stel­ler, Mo­dell und Wohn­si­tua­ti­on kön­nen die Prei­se zwi­schen 3.000 und 15.000 Euro schwan­ken. Da­mit Sie die­sen Preis nicht kom­plett al­lei­ne stem­men müs­sen, gibt es grund­le­gend die fol­gen­den vier Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten bzw. Ar­ten der Be­zu­schus­sung:

  • Pflegekostenzuschuss
  • KfW-Förderungen
  • steuerliche Absetzbarkeit
  • weitere Zuschüsse

Zuschüsse bis 5.000 Euro möglich

Sie kön­nen für den Ein­bau ei­nes Trep­pen­lifts bis zu 5.000 Euro er­hal­ten. Dies ist mit den Zu­schüs­sen von meh­re­ren In­sti­tu­tio­nen mög­lich. Denn auch die ge­nann­ten In­sti­tu­tio­nen möch­ten, ge­nau­so wie Ihre Lift-Ex­per­ten, dass Sie ein selbst­be­stimm­tes, frei­es und glück­li­ches Le­ben füh­ren kön­nen.

Wir un­ter­stüt­zen und be­ra­ten Sie über alle Zu­schüs­se – von der Information bis zur Antragstellung.

Der Pfle­ge­kos­ten­zu­schuss auf ei­nen Blick:

  • Vorliegen eines Pflegegrads ist Voraussetzung für den Zuschuss
  • zur Beantragung eines Pflegegrads wendet man sich an die Krankenkasse
  • Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Person möglich
  • bis zu vier Personen mit Pflegegraden in einem gemeinsamen Haushalt können Zuschüsse beantragen
  • Antrag auf Zuschüsse sollte unbedingt VOR dem Einbau des Homelifts gestellt werden
  • unsere Experten unterstützen gerne bei der Beantragung

Die KfW-För­de­rung auf ei­nen Blick:

  • Beantragung muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen
  • Antrag wird direkt an die KfW gestellt
  • die Zuschüsse sind auch ohne Pflegegrad erhältlich
  • kann von Eigentümern, Mietern und Vermietern beantragt werden
  • Förderung von altersgerechtem Umbau bis 5.000 Euro pro Wohneinheit
  • auch zinsgünstige Darlehen für den Treppenliftkauf möglich

Die steu­er­li­che Ab­setz­bar­keit auf ei­nen Blick:

  • jeder Immobilienbesitzer oder Mieter kann die Treppenlift-Kosten geltend machen
  • die Anschaffung muss als außergewöhnliche Belastung angegeben werden
  • die Erstattung ist vom Einkommen des Antragstellers abhängig
  • eine ärztliche Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit ist notwendig
  • ein spezielles Attest eines Amtsarztes ist nicht ausreichend

Fi­nan­zie­rung, Ra­ten­zah­lung oder Mie­te Ih­res Lift­sys­tems

Da auch wir und un­se­re Part­ner wis­sen, dass vie­le Men­schen nicht auf die An­schaf­fung ei­nes Lift­sys­tems vor­be­rei­tet sind, kön­nen wir ent­spre­chen­de An­ge­bo­te ma­chen. Denn die Her­stel­ler der Lift­sys­te­me bie­ten häu­fig Miet­mo­del­le an. Auch Ra­ten­zah­lun­gen so­wie der Kauf von ge­brauch­ten Lift­mo­del­len wer­den häu­fig ge­wählt. Da­bei liegt die Ent­schei­dung voll und ganz bei Ih­nen, wel­che die­ser Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­keit Sie nut­zen. In je­dem Fall ste­hen Ihre Lift-Ex­per­ten Ih­nen zu je­der­zeit be­ra­tend zur Sei­te. Kon­tak­tie­ren Sie uns also ger­ne über un­ser Kon­takt­for­mu­lar – wir freu­en uns auf Sie!