Erhebliche Zuschüsse der Pflegekassen für einen Treppenlift
Bereits bei Pflegegrad 1 bezuschussen die Pflegekassen Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung der Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000 Euro. Dies gilt übrigens für die Eigentümer von Immobilien ebenso wie für Mietwohnungen. Den Betrag gewähren sie zusätzlich für jede weitere im Haushalt lebende Person mit anerkanntem Pflegebedarf. Für Wohngemeinschaften von Seniorinnen und Senioren stehen Leistungen bis zu einer Gesamthöhe von maximal 16.000 Euro bereit. Der Anspruch umfasst auch die Installation eines Treppenlifts für in der Mobilität eingeschränkte Menschen. Er greift beispielsweise, wenn Schlafzimmer, Küche und Bad auf verschiedenen Etagen liegen oder sich die Stufen zur Haustür nur mit Hilfsmitteln überwinden lassen. Den Zuschuss erhalten Sie jeweils für eine Gesamtmaßnahme – also etwa die Verbreiterung einer Tür und den Einbau eines Liftsystems zusammen. Verändert oder verschlechtert sich der Zustand von Pflegebedürftigen im Laufe der Jahre, bewilligen die Krankenkassen die Fördermittel für notwendige Umbauten erneut.
Unsere Experten für Treppenlifte raten Ihnen bei eingeschränkter Mobilität, unbedingt einen Antrag nach dem Pflegestärkungsgesetz zu prüfen. Gerne beraten die Spezialisten Sie über das zweckmäßige Vorgehen und helfen Ihnen, die richtigen Ansprechstellen zu finden.
Zuschüsse für Liftsysteme durch weitere Leistungsträger
Die Pflegekassen fördern den Einbau von Treppenliften nur, wenn andere Leistungsträger nicht dafür aufkommen. In Betracht kommen beispielsweise:
- die Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen, die bei einer Gehbehinderung durch einen Arbeitsunfall häufig einspringen
- eine bei Fremdverschulden gegebenenfalls zahlungspflichtige Haftpflichtversicherung
- die Bundesagentur für Arbeit, die bei Bedürftigkeit eventuell die Kosten für einen Treppenlift trägt, oder das dafür zuständige Sozialamt
Bund und Länder halten unabhängig von einem vorhandenen Pflegegrad ebenfalls Fördergelder für die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum bereit. So vergibt etwa die Kreditanstalt für den Wiederaufbau einen KfW-Zuschuss im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ von zehn Prozent der Investitionssumme – bis zu 5.000 Euro. Erreichen Sie durch die Baumaßnahmen mit dem Einbau eines Treppenlifts den Standard „Altersgerechtes Haus“, erhöht sich der Anteil um weitere 2,5 Prozent. Alternativ bietet die KfW äußerst zinsgünstige Kredite, die eine Finanzierung von Liftsystemen ebenfalls abdecken.
Speziell für Menschen, die ohne Unterstützung und Hilfsmittel wie einen Treppenlift nicht zurechtkommen, schaffen die neuen Pflegegrade Erleichterung. Die Krankenkassen tragen dann meist einen erheblichen Teil der Kosten für den Einbau eines optimal passenden Liftsystems. Nehmen Sie einfach Verbindung zu unseren Experten auf. Gerne klären wir im persönlichen Gespräch, welche konkreten Möglichkeiten sich daraus für Sie ergeben.