Voraussetzungen: Pflegegrad, medizinische Notwendigkeit
Um Ihren Treppenlift von der Steuer abzusetzen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Von denen hängt am Ende auch die Höhe des absetzbaren Betrags ab. Welche Voraussetzungen vom Finanzamt anerkannt werden, sehen Sie hier:
- Pflegegrad 4 oder 5
- Merkzeichen H oder Bl im Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung liegt bei mehr als 20 %
- Nachweis medizinischer Notwendigkeit
Pflegegrad von 4 oder 5 und Merkzeichen H oder Bl
Wer in seinem Schwerbehindertenausweis als blind (Bl) oder hilflos (H) gekennzeichnet ist oder den Pflegegrad 4 oder 5 hat, kann einen pauschalen Betrag von der Steuer absetzen. Ein darüber hinausgehender Nachweis ist in diesem Fall nicht erforderlich.
GdB über 20 %
Auch Personen mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 Prozent dürfen einen Pauschbetrag geltend machen. Falls der Grad der Behinderung unter 50 Prozent liegt, aber mehr als 20 Prozent beträgt, kann ebenfalls ein Pauschbetrag geltend gemacht werden. Früher war dafür ein Nachweis der dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit notwendig. Ab dem Jahr 2021 entfällt diese Bedienung. Der Pauschbetrag ist jedoch gestaffelt und richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Medizinische Notwendigkeit
Auch ohne einen Behinderungsgrad lässt sich ein Treppenlift von der Steuer absetzen – als außergewöhnliche Belastung. Lassen Sie sich dafür von einem Arzt die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts nachweisen.
In der Regel reicht ein Attest des Hausarztes aus. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt das Attest eines Amtsarztes oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes verlangt.
Pauschbeträge und zumutbare Belastung: So viel können Sie sparen
Bei einem Pflegegrad von 4 oder 5 und auch wenn der Vermerk H oder Bl im Schwerbehindertenausweis steht, liegt der Pauschbetrag seit 2021 bei 7.500 Euro im Jahr.
Die Staffelung für Personen mit einem Grad Behinderung von mindestens 20 Prozent sieht wie folgt aus:
- 20 % = 384 Euro
- 30 % = 620 Euro
- 40 % = 860 Euro
- 50 % = 1140 Euro
- 60 % = 1440 Euro
- 70 % = 1780 Euro
- 80 % = 2120 Euro
- 90 % = 2460 Euro
- 100 % = 2840 Euro
Steuerliche Ersparnis bei außergewöhnlicher Belastung
Da die gesamten Kosten für einen Treppenlift für gewöhnlich nicht von den Pauschbeträgen gedeckt werden, lassen sich die zusätzlich anfallenden Kosten auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Den gleichen Weg gehen Personen, denen kein pauschaler Betrag zusteht. Hierbei spielt die zumutbare Belastungsgrenze eine wichtige Rolle. Sie liegt zwischen einem und sieben Prozent der jährlichen Gesamteinkünfte und hängt außerdem noch von der Anzahl der Kinder und dem Familienstand ab. Nur Kosten, die über dieser Grenze liegen, lassen sich steuerlich geltend machen. Mithilfe von ein paar Beispielen wird schnell deutlich, wie das funktioniert.
1. Beispiel: Familie mit mehr als zwei Kindern
Bei einem Jahreseinkommen von maximal 51.130 Euro und zwei Kindern liegt die zumutbare Belastung bei einem Prozent. Wenn das Einkommen genau 50.000 Euro beträgt, dann können alle Kosten über 500 Euro von der Steuer abgesetzt werden.
Als Kinder zählen laut Gesetz die, für die ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht.
2. Beispiel: Gemeinsame Veranlagung und hohes Einkommen
Ein kinderloses Ehepaar reicht seine Steuererklärung gemeinsam ein. Zusammen kommen die Eheleute auf ein Einkommen von 65.000 Euro. Es überschreitet somit die festgelegte Grenze von 51.130 Euro. Die zumutbare Belastung liegt demnach bei sechs Prozent, also nahe am Spitzensatz. Das heißt, dass sich 3900 Euro der Kosten des Treppenlifts nicht von der Steuer absetzen lassen.
Genaueres und Einzelheiten zu außergewöhnlichen und zumutbaren Belastungen finden Sie im Einkommensteuergesetz unter § 33 Absatz 3.
So machen Sie Ihren Treppenlift bei der Steuer geltend
Sie können die Kosten für Ihren Treppenlift nur im Jahr des Kaufs von der Steuer absetzen. Die Kosten lassen sich auch nicht auf mehrere Jahre aufteilen.
Geben Sie die Kosten für Ihren Treppenlift in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen Ihrer Steuererklärung an. Tragen Sie dort auch andere Kosten ein, die für Sie entstehen, um eine höhere Summe von der Steuer absetzen zu können. Dies können die Kosten für
- die Reparatur des Treppenlifts,
- die Montage des Treppenlifts,
- Haushaltshilfen und
- Pflegekräfte sein.
Holen Sie sich für die Erstellung Ihrer Steuererklärung Hilfe bei einem Steuerberater.
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Treppenlift
Nur selten müssen Sie die Kosten für einen Treppenlift allein stemmen. Es gibt viele weitere Möglichkeiten, um beim Kauf eines Treppenlifts zu sparen. Schauen Sie selbst:
- gebrauchten Treppenlift kaufen
- Treppenlift mieten
- Pflegeversicherung
- Ratenzahlungen
- Berufsgenossenschaft
- Zuschuss der KfW
Anstatt eines neuen Modells können Sie auch einen gebrauchten Treppenlift kaufen. Doch bedenken Sie, dass aufgrund des erhöhten Reparaturbedarfs häufig langfristig höhere Kosten für Sie entstehen. Gemietete Treppenlifte kommen nur infrage, wenn Sie den Lift nur für eine kurze Zeit benötigen.
Ihre Pflegeversicherung unterstützt Sie bei den anfallenden Umbaumaßnahmen für Ihren Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro. Falls Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls einen Treppenlift benötigen, wenden Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) greift Ihnen unter Umständen ebenfalls unter die Arme. Wer sein Haus oder seine Wohnung altersgerecht gestalten möchte, kann Zuschüsse bei der Förderbank beantragen.
Falls Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Melden Sie sich bei uns!