Die Montage eines Hub-, Plattform- oder Treppenlifts
Die Art und Form der Treppe spielen beim Einbau eines Lifts eine eher nachrangige Rolle. Lediglich der Aufwand für die maßgenaue Anfertigung und Montage der notwendigen Schienen unterscheidet sich. So führen bei geraden Aufgängen weder die vorhandene Treppenlänge noch die Anzahl der Etagen zu Einschränkungen. Für Kurventreppen sowie Podest- und Wendeltreppen passen wir die tragenden Elemente speziell dem jeweiligen Verlauf entsprechend an. Die individuell gefertigten Schienen installieren die Mechaniker entweder an der Wand oder am Geländer. Der Treppenlift fährt darauf sicher um alle Kurven und Ecken. Häufig helfen solche Kurvenelemente, eine platzsparende Parkposition und damit den ungehinderten Zugang am Einstieg zur Treppe zu gewährleisten. Zudem ergibt sich so die Möglichkeit, den Lift nicht im direkten Sichtfeld des Eingangs abzustellen.
Baumaterialien von Treppen und Wänden
Fortschrittliche Bohr- beziehungsweise Befestigungstechniken erlauben die Montage einer Treppenliftanlage an jeder Art von Wand-, Boden- und Treppenmaterial. Holz, Stein, Granit oder Marmor eignen sich ebenso wie Beton, Stahl und gemauertes Ziegelwerk. Seriöse Anbieter prüfen im Rahmen einer umfassenden Beratung die Belastbarkeit direkt am Einbauort durch ihre Fachleute. In den seltensten Fällen erfordert die vorhandene Bausubstanz zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit. Meist findet sich schnell eine einfach umzusetzende und praktische Lösung für die Montage Ihres Treppenlifts.
Für im Außenbereich notwendige Anlagen kommen bei uns ausschließlich witterungsbeständige Lift- und Schienensysteme in Betracht. Hier schützen wasserabweisende Kapseln alle elektronischen Bauteile sowie die Bedienelemente und Schalter. Gegen Feuchtigkeit und UV-Licht beständige Materialien sorgen für eine lange Lebensdauer der Anlagen.
Der Platzbedarf für Ihren Treppenlift
Mit zahlreichen hochwertigen Home- und Treppenliften bieten renommierte Hersteller eine enorme Auswahl an modernen Produkten. Die einzelnen Liftsysteme benötigen während der Nutzung sowie in einer Ruheposition unterschiedlich viel Platz.
- Ein fahrbereiter Sitzlift nimmt eine Breite von rund 50 bis 60 Zentimetern ein. Zusammengeklappt reduziert sie sich auf etwa 30 Zentimeter.
- Hub- und Plattformlifte erfordern in aufgeklapptem Zustand circa 40 Zentimeter beziehungsweise im Betrieb zwischen 60 und 90 Zentimeter Platz.
- Obwohl wir unsere kleinsten Homelifte auf weniger als einem Quadratmeter realisieren, empfehlen wir dafür eine Minimalfläche von 1,5 Quadratmetern. Für den Transport von Rollstuhlfahrern gelten etwa 1,20 Meter, besser 1,40 Meter Breite und 90 Zentimeter Tiefe als Ausgangsmaße.
Aufgrund der Vielfalt an geeigneten Modellen für den jeweiligen Einzelfall dienen die obigen Angaben lediglich einer ersten Einschätzung. Unsere Spezialisten orientieren sich bei ihren Planungen stets an den örtlichen Gegebenheiten sowie am persönlichen Bedarf der künftigen Nutzer.
Rechtliche und bauaufsichtliche Anforderungen an einen Treppenlift
Bauordnungen der Bundesländer und die technischen Baubestimmungen der DIN 18065 regeln die gesetzlichen Auflagen für den Treppenbau. Demnach beträgt die Mindestbreite in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten einen Meter. Ansonsten gelten für baurechtlich notwendige, also für Flucht- und Rettungswege erforderliche Treppen wenigstens 80 Zentimeter als Vorgabe. Durch im Fußbereich zulässige Leisten oder Wangen vermindert sich die nutzbare Trittbreite um bis zu zehn Zentimeter. Bei zusätzlichen Treppen genügt aus rechtlicher Sicht – etwa in Wohnungen – bereits ein halber Meter Mindestlaufbreite.
Grundlegende Auflagen für Treppen und Liftsysteme
Der für Mehrfamilienhäuser vorgeschriebene ausreichende Platz in den Anfangs-, End- und Wartebereichen empfiehlt sich auch für weniger frequentierte Treppen. So stellen Sie die problemlose Bewegung des Sitzes beim Ein- und Aussteigen, die Verwendung von Gehhilfen oder genügend Raum für helfende Menschen sicher. Beim Einsatz von Rollstühlen erleichtert das zudem den gegebenenfalls notwendigen Umstieg in den Lift. Darüber hinaus bestehen in Mehrfamilienhäusern weitere konkrete bauaufsichtliche Regelungen für die Installation eines Treppenlifts. Zu den Auflagen zählen beispielsweise
- die uneingeschränkte Funktion der Treppe als Teil der Flucht- und Rettungswege,
- das Einhalten der Fluchtwegbreite,
- keine Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit sowie für die Nutzung des Handlaufs der Treppe und den Brandschutz,
- die maximale Einschränkung des Lichtraumprofils in der Breite um 20 Zentimeter beziehungsweise von 50 Zentimetern in der Höhe (bei unveränderten Gehbereichen und Treppenlinien),
- eine minimale Restlaufbreite von 60 Zentimetern bei der Bewegung des zusammengeklappten Lifts ohne Benutzerin oder Benutzer,
- die Verwendung nicht brennbarer Materialien für das gesamte Liftsystem,
- keine Behinderungen durch den parkenden Treppenlift, der im Notfall per Hand in die Ruheposition zu verschieben sein muss,
- die Sicherung gegen missbräuchliche Nutzung sowie
- unter bestimmten Umständen auf jeder Etage vorzusehende Flächen, um entgegenkommende Personen abzuwarten.
Unser Team aus versierten Experten erläutert Ihnen gerne alle Details und berät Sie umfassend. Die praktischen Erfahrungen aus zahlreichen Projekten mit unterschiedlichsten Bedingungen zahlen sich dabei für Sie aus.
Treppenlifte im Eigenheim und in einer Mietwohnung
Hauseigentümer brauchen für den Einbau eines Treppenlifts keine Zustimmung von Dritten, soweit
- die Installation im Inneren ihrer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgt,
- er andere Parteien weder betrifft noch beeinträchtigt und
- die baulichen Mindestvoraussetzungen eingehalten werden.
Besitzer von Eigentumswohnungen benötigen das Einverständnis der Mehrheit aller Stimmberechtigten in einer Eigentümerversammlung. Unter bestimmten Bedingungen können Sie den Anspruch auf einen Treppenlift juristisch durchsetzen.
Für Mieterinnen beziehungsweise Mieter besteht ein Recht auf den barrierefreien Zugang zur Wohnung. Bei nachgewiesenen körperlichen Einschränkungen verpflichtet das Gesetz die Vermieter zur Duldung eines geeigneten Liftsystems. Lediglich bei Sicherheitsbedenken oder aus ganz speziellen Gründen bleibt ihm die Möglichkeit eines Widerspruchs. Die Kosten für die Anschaffung, den Einbau und einen Rückbau tragen Sie als Nutzer allerdings selbst. Mitunter fordern die Eigentümer eine zusätzliche Kaution, um sich im Fall späterer Schäden abzusichern.
Unsere Fachleute installieren in jedem Gebäude den optimal zum persönlichen Bedarf passenden Treppen-, Hub- oder Homelift. Bei einer umfassenden, für Sie unverbindlichen und kostenlosen Beratung zeigen wir Ihnen gerne die Alternativen, die sich unter den konkreten baulichen Bedingungen ergeben.