Arten der Bezuschussung:
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, ein Liftsystem bzw. einen Treppenlift anzuschaffen, stellt sich meist die Finanzierungsfrage. Denn je nach Hersteller, Modell und Wohnsituation können die Preise zwischen 3.000 und 15.000 Euro schwanken. Damit Sie diesen Preis nicht komplett alleine stemmen müssen, gibt es grundlegend die folgenden vier Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Arten der Bezuschussung:
- Pflegekostenzuschuss
- KfW-Förderungen
- steuerliche Absetzbarkeit
- weitere Zuschüsse
Sie können für den Einbau eines Treppenlifts bis zu 5.000 Euro erhalten. Dies ist mit den Zuschüssen von mehreren Institutionen möglich. Denn auch die genannten Institutionen möchten, genauso wie Ihre Lift-Experten, dass Sie ein selbstbestimmtes, freies und glückliches Leben führen können.
Wir unterstützen und beraten Sie über alle Zuschüsse – von der Information bis zur Antragstellung.
Der Pflegekostenzuschuss auf einen Blick:
- Vorliegen eines Pflegegrads ist Voraussetzung für den Zuschuss
- zur Beantragung eines Pflegegrads wendet man sich an die Krankenkasse
- Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Person möglich
- bis zu vier Personen mit Pflegegraden in einem gemeinsamen Haushalt können Zuschüsse beantragen
- Antrag auf Zuschüsse sollte unbedingt VOR dem Einbau des Homelifts gestellt werden
- unsere Experten unterstützen gerne bei der Beantragung
Die KfW-Förderung auf einen Blick:
- Beantragung muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen
- Antrag wird direkt an die KfW gestellt
- die Zuschüsse sind auch ohne Pflegegrad erhältlich
- kann von Eigentümern, Mietern und Vermietern beantragt werden
- Förderung von altersgerechtem Umbau bis 5.000 Euro pro Wohneinheit
- auch zinsgünstige Darlehen für den Treppenliftkauf möglich
Die steuerliche Absetzbarkeit auf einen Blick:
- jeder Immobilienbesitzer oder Mieter kann die Treppenlift-Kosten geltend machen
- die Anschaffung muss als außergewöhnliche Belastung angegeben werden
- die Erstattung ist vom Einkommen des Antragstellers abhängig
- eine ärztliche Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit ist notwendig
- ein spezielles Attest eines Amtsarztes ist nicht ausreichend
Finanzierung, Ratenzahlung oder Miete Ihres Liftsystems
Da auch wir und unsere Partner wissen, dass viele Menschen nicht auf die Anschaffung eines Liftsystems vorbereitet sind, können wir entsprechende Angebote machen. Denn die Hersteller der Liftsysteme bieten häufig Mietmodelle an. Auch Ratenzahlungen sowie der Kauf von gebrauchten Liftmodellen werden häufig gewählt. Dabei liegt die Entscheidung voll und ganz bei Ihnen, welche dieser Finanzierungsmöglichkeit Sie nutzen. In jedem Fall stehen Ihre Lift-Experten Ihnen zu jederzeit beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns also gerne über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Sie!